Leistungen: 

 

Verschaffen Sie sich auf dieser Seite einen Überblick über das umfangreiche Leistungsspektrum unserer Praxis:

Hausärztliche Versorgung 

Erstuntersuchung / Neupatienten/innen 

Akute Beschwerden / Notfall  

Psychosomatische Grundversorgung

Sonographie( Ultraschall : Schilddrüse, Bauchorgane, Gefäße)

Hausbesuche 

Altersheimbesuche

Pflegeheimbesuche

Ruhe EKG

24h-Blutdruckmessung 

Lungenfunktionstest

Wundbehandlung 

Kleine Chirurgie

Labor Untersuchungen 

OP Vorbereitungsuntersuchung

REHA- und Kuranträge


Prävention

Gesundheitsuntersuchung ( Check-Up )

Hautkrebsvorsorge ab 35. Lebensjahr 

Hautkrebsvorsorge zwischen 18-35. Lebensjahr einmal 

Prostatakrebsvorsorge  bei Männern ab 45. Lebensjahr 

Darmkrebs bei Männer und Frauen ab 50. Lebesnjahr 

Impfung (gemäß STIKO-Empfehlung) 

Jugendarbeitsschutz-Untersuchung 

Gesundheitsberatung 

Ernährungsberatung 

Ernährungsanalyse 

Herzinfarkt- und Schlaganfallvorsorge 


Untersuchungen mithilfe von modernen und neuen Geräten mit PC-Analyse:


Elektrokardiogramm Ruhe-EKG

Geriatrisches Assessment mit Demenztests 

24 h -Langzeit-Blutdruckmessung 

Lungenfunktionsdiagnostik (Spirometrie) 

Ultraschall (Dopllersonographie, CW-Doppler) : Beingefäße bei Durchblutungsstörungen sowie Thrombose Diagnostik (Arterien und Venen)

Ultraschall: Halsschlagadern, Aorta

Ultraschall: Bauchorgane (Abdomen), Retroperitonium, Prostata

Ultraschall: Schilddrüse


Disease-Management-Programm (DMP) alle 3 Monate

COPD/Asthma bronchiale 

Diabetes mellitus Typ 1 Typ 2 

Koronare Herzkrankheit (KHK) 


Besondere Leistungen

Vitamin-D3, PSA , Troponin, D-Dimer für Thrombose, CRP-Test, Corona-Test, Scharlach- Test, 

Private und Wunsch Labor Parameter 

Autogenes Training, Meditation / Entspannung 

LKW Führerschein Untersuchung 

Patientenverfügung

Reiseimpfberatung

Atteste

Schröpfen Heilverfahren bei Verspannungen und Schmerzen des Rückens 

 Welche Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene gibt es? 

 

Die Früherkennung von bestimmten Krankheiten ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Wer sie regelmäßig wahrnimmt, tut etwas zum Erhalt der Gesundheit und zur Verbesserung der Heilungschancen. Je früher schwere Krankheiten erkannt werden, desto besser sind oft die Möglichkeiten, darauf medizinisch zu reagieren.

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf eine ganze Reihe regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt.

ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): ein einmaliger, allgemeiner Gesundheits-Check-up in der Hausarztpraxis 

ab 20 Jahren (Frauen): einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung (Pap-Abstrich) zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Gynäkolog:innen 

bis 25 Jahre (Frauen): jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien bei Gynäkolog:innen 

ab 30 Jahren (Frauen): Zur Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung bei Gynäkolog:innen hinzu. Achten Sie darauf, dass Sie dabei zur regelmäßigen Früherkennung in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden. 

ab 35 Jahren (Frauen): alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test bei Gynäkolog:innen 

ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes in der Hausarztpraxis. 

Innerhalb des Check-Ups: Ab Herbst 2021 außerdem einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen. 

ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen. Es darf nur von Ärzten und Ärztinnen vorgenommen werden, die eine kassenärztliche  Zulassung verfügen und – das ist wichtig – eine Genehmigung für das Hautkrebs-Screening durch die Kassenärztlichen Vereinigungen haben. Welche das sind, sehen Sie auf den Seiten der für Ihre Region zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Neben Hautärzt:innen können das auch Hausärzt:innen oder Internist:innen sein. Hautärzt:innen ohne diese spezielle Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung bieten Hautkrebs-Screening oft als Selbstzahlerleistung an. 

ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata beim Urologen. 

ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl, zum Beispiel bei Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen oder Ärzt:innen für Innere Medizin. 

ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (Hausärzt:innen, Urologen oder Ärzt:innen für Innere Medizin) oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren in einer Praxis für Gastroenterologie. 

ab 50 bis 75 Jahren (Frauen): Zur Früherkennung von Brustkrebs erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag. Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Voraussichtlich ab 2026 werden alle Frauen ab 70 Jahren eine schriftliche Einladung erhalten. 

ab 55 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren. 

ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader bei bestimmten Hausarztpraxen, Urologen, Internisten und Chirurgen mit entsprechender Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung. 

Jede Kasse kann zudem in ihrer Satzung weitere Untersuchungen als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse klären.

Wichtige Impfungen für Erwachsene und in welchen Abständen Sie sie bekommen

Darüber hinaus zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Männern und Frauen in jedem Alter verschiedene Schutzimpfungen. Auch lang anhaltender Schutz gegen Infektionen gehört zu den Vorsorgeleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen. Jede Kasse kann in ihrer Satzung allerdings weitere Impfangebote als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse klären.

Zu den empfohlenen Auffrischungsimpfungen gehören etwa:

Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie alle zehn Jahre, 

Keuchhusten (Pertussis) einmal im Erwachsenenalter (18 bis 60 Jahre), 

Masern einmalig, wenn Sie nach 1970 geboren wurden, älter als 18 Jahre sind und einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden, 

ab 60 Jahren einmalige Impfung gegen Pneumokokken, 

Jährliche Grippeimpfung für chronisch Kranke, Schwangere, Personen ab 60 Jahren und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr, zum Beispiel medizinisches Personal, 

Gürtelrose (Herpes Zoster), wenn Sie entweder über 60 Jahre alt sind oder eine Grunderkrankung wie Diabetes oder Asthma haben und 50 Jahre oder älter sind, 


FSME für alle, die sich in Risikogebieten innerhalb Deutschlands aufhalten und möglicherweise mit Zecken in Kontakt kommen. Welche Gebiete innerhalb Deutschlands zu den Risikogebieten zählen, finden Sie in den aktuellen Hinweisen im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts